Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 120 Beschluss des Berufungsgerichts
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/120#abs-1 (1) Das Bundesverwaltungsgericht kann durch Beschluss
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/120#abs-2 (2) Vor der Beschlussfassung in den Fällen des Absatzes 1 ist, wenn der Soldat Berufung eingelegt hat, dem Wehrdisziplinaranwalt und, wenn dieser Berufung eingelegt hat, dem Soldaten Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/120#abs-3 (3) Der Beschluss ist zu begründen und dem Soldaten sowie dem Wehrdisziplinaranwalt zuzustellen.
Wird zitiert von 43 Entscheidungen zu § 120 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 08.03.2012 – 2 WD 30.11Zitiert von 1
- BVerwG, 31.01.2012 – 2 WD 4/11Aufhebung und Zurückverweisung; Verfahrensmangel; Nachholung der Anhörung der Vertrauensperson; Mängelbeseitigung; RuhestandsversetzungZitiert von 9
- BVerwG, 31.01.2012 – 2 WD 32/10Aufhebung und Zurückverweisung; Verfahrensmangel; kein Widerspruch gegen Anhörung der Vertrauensperson; Schweigen
- BVerwG, 21.12.2011 – 2 WD 26.10Zitiert von 7
- BVerwG, 05.01.2010 – 2 WD 26/09 und 2 WDB 3/09, 2 WD 26/09, 2 WDB 3/09Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines erkennenden Richters; Besetzungsrüge; "unfaire" richterliche Verhandlungsführung; ununterbrochene Anwesenheit eines Sitzungsvertreters der Wehrdisziplinaranwaltschaft; schwere VerfahrensmängelZitiert von 4
- BVerwG, 28.08.2015 – 2 WD 10/15Verfahrensmangel; Fünf-Wochen-Frist; Zurückverweisung; maßnahmenbeschränkte BerufungZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 19.04.2024 – 2 WD 9/23Disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme bei verfassungswidriger Betätigung zugunsten der Identitären Bewegung DeutschlandsZitiert von 1
- BVerwG, 25.10.2023 – 2 WD 9.23Wehrdisziplinarverfahren; Anforderungen an die Beweiserhebung zur politischen Ausrichtung der Identitären Bewegung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 27.11.2020 – 2 WDB 8/20Verwerfung einer Berufung wegen Verfristung und fehlendem Wiedereinsetzungsgrund
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 120 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.